Reiserücktrittsversicherung für den Urlaub

Mit einer Reiserücktrittsversicherung stornieren Sie Ihre Reise ohne finanziellen Verlust. Bei Reiserücktritt ist Ihr Geld nicht verloren!

Reiserücktrittsversicherung
Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Was versteht man unter einer Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Art Versicherung, die den Reisenden vor finanziellen Verlusten schützt, wenn sie ihre Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können oder müssen. Diese Gründe können zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen oder auch eine unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes sein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man viel Geld für die Reise ausgegeben hat und dieses nicht verlieren möchte, falls man die Reise nicht antreten kann. Sie bietet auch Schutz, wenn man die Reise nicht fortsetzen kann, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder einem Unfall während der Reise.

Verschiedene Arten von Reiserücktrittsversicherungen

Es gibt verschiedene Arten von Reiserücktrittsversicherungen, die unterschiedliche Leistungen beinhalten. Manche Versicherungen bieten nur Schutz vor finanziellen Verlusten, während andere auch Leistungen wie die Übernahme von Rückreisekosten oder die Unterstützung bei der Suche nach Ersatzunterkünften beinhalten.

Wichtig ist es, dass man sich vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau über die Leistungen informiert und prüft, ob sie den eigenen Bedürfnissen entspricht. Auch sollte man darauf achten, dass die Versicherung im Falle einer Reiserücktrittspflicht schnell und unbürokratisch agiert. Insgesamt kann eine Reiserücktrittsversicherung eine sinnvolle Absicherung sein, insbesondere wenn man viel Geld für die Reise ausgegeben hat oder wenn man sich unsicher ist, ob man die Reise aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen antreten kann. Allerdings sollte man sich vor Abschluss einer solchen Versicherung gut informieren und die Leistungen genau vergleichen, um die passende Versicherung für sich zu finden.

Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Urlaubszeit steht wieder vor der Tür und bald geht es endlich ab in den wohlverdienten Urlaub. Viele haben das ganze Jahr über gespart, um sich eine schöne Reise zu ermöglichen. Je nach Reiseziel und Reisedauer und ob man als Single oder mit Familie verreist, kommen da schnell mal einige tausend Euro zusammen. Ärgerlich wird es aber, wenn man die Reise dann aus irgendeinem Grund Stornieren muss. Dann bleibt man normalerweise auf den Kosten sitzen. Bei einem teuren Urlaub ist es daher sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei Reiserücktritt übernimmt diese Versicherung dann die Stornokosten und je nach Tarif weitere Ausgaben, die beim Rücktritt von der Reise entstehen. Versichert sind bei der Reiserücktritts-Versicherung je nach Tarif Abbruch bei Krankheit, Reiseabbruch, Verlust des Reisegepäcks, verspäteter Reiseantritt und weitere Leistungen, die in dem Vertrag mit dem Versicherer stehen. Ob es sinnvoll ist, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, richtet sich nach den gesamten Kosten der Reise und ob es wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich ist, das man die Ferien storniert. Je höher die Reisekosten sind, desto höher ist natürlich auch die Versicherungsprämie. Eine günstige Möglichkeit seine Ferien gegen unerwartete Ereignisse abzusichern ist beispielweise ADAC Reiserücktritts-Versicherung. Diese Versicherung bietet für ein ganzes Jahr und jede Reise einen weltweiten Schutz auch ohne ADAC Mitgliedschaft.

Beispielrechnung für eine Reiserücktrittsversicherung

Hier eine Beispielrechnung: Ein Vater fährt mit seiner Ehefrau und den zwei minderjährigen Kindern in den Urlaub. Er versichert 3.000 Euro. Die Versicherungsprämie kosten als ADAC-Mitglied 67,00 Euro und als Nichtmitglied 87,00 Euro. Da seine Frau unerwartet ins Krankenhaus muss, muss er die Reise kurzfristig stornieren. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt nun die Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten. Fazit: Bei höheren Reisekosten lohnt sich auf jeden Fall eine Reisestornoversicherung.

4 Kommentare für “Reiserücktrittsversicherung für den Urlaub”

  1. […] es bei 2.000 Euro versicherten Reiseausgaben ca. 80 Euro kosten. Ab wann sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt richtet sich also nach Höhe der Urlaubskosten und auch wie wahrscheinlich es ist, das man […]

  2. Karin sagt:

    Ich kann nur jedem raten, zumindest bei teuren Reisen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Letztes Jahr wollten wir für vier Wochen eine Rundreise in Australien machen. Dann musste ich die Reise kurzfristig stornieren, weil ich eine Blinddarm-Operation im Krankenhaus machen musste. Ohne die Reiserücktrittsversicherung wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben.

  3. Sabine Ploeken sagt:

    Ohne diese Versicherung sollte man gar nicht erst einen teuren Urlaub antreten. Hab zwar schon von Versicherungen gehört, die Leistungen verweigert haben, aber durch eine Klage dann doch zahlen mussten. Ich kann sie jedem nur empfehlen, weil ich sie selbst schon mal gebraucht habe!

  4. R. Rene sagt:

    Eine Frage, die ich immer wieder höre ist, dass man angeblich die Stornogebühren ersetzt bekommt und hat dabei noch einen Selbstbehalt von 20%. Dabei sind die Ereignisse die eine Reise/Flugstornierung rechtfertigen sehr eng ausgelegt. Bucht man einen teuren Flug kurzfristig hat man ja automatisch hohe Stornokosten und somit auch einen hohen Selbstbehalt.

    Sogar ärztliche Atteste sollen abgelehnt worden sein. Stornieren aus Vorsicht um die Stornogebühren gering zu halten ist nicht drin. Also bleibt nur die Chance auf Genesung, um die Reise auch antreten zu können oder wirklich bis zum fast letzten Tag zu warten und etwas akutes draus zu machen und hohe Gebühren in Kauf zu nehmen.

    Man muss sich bewusst machen, die Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, deren Gewinne nur gesteigert werden, wenn viele Personen dieser Nutzen bzw. Bedarf suggeriet wird in der Hoffnung, dass nur wenige diese in Anspruch nehmen. Ergo mehr Einnahmen als Kosten.

    Es ist somit, wie bei der Beantragung von Kuren, dass zuerst dem Anspruch widersprochen wird in der Hoffnung, dass der Versicherungsnehmer jetzt aufgibt.

    Deswegen kann ich nur sagen auf das Kleingedruckte achten.

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